Fischereiwirtschaftliche Schadensermittlung
Im Rahmen des Ausbaus von Bundeswasserstraßen können der Fischerei durch die direkten Auswirkungen der Baumaßnahmen, durch die erforderliche Umstellung der fischereilichen Bewirtschaftung und/oder durch Dauerbeeinträchtigungen Ertragseinbußen entstehen, die ggf. zu entschädigen sind.
Für die Quantifizierung der Ertragseinbußen und deren monetäre Bewertung liegt ein vom Institut für angewandte Ökologie entwickeltes transparentes Berechnungsverfahren vor, das bereits an der Mittelweser erfolgreich angewandt wurde.
